Mietvertrag für Fahrzeuge
1. GEGENSTAND.
Dieser Vertrag wird zwischen dem Unternehmen D.S.I. SERVICES E.E. mit dem besonderen Namen THE CAR RENTAL E.E., das seinen Sitz in Peraia Thessaloniki in der Ampelokipon 55, PLZ 57019, GEMI Nr. 176491706000, USt-IdNr. 802445533 hat und rechtlich vertreten wird, im Folgenden kurz DER VERMIETER genannt, sowie andererseits DER MIETER, dessen Name auf der Titelseite des vorliegenden Dokuments vermerkt ist und den folgenden Bedingungen unterliegt, sowie den auf der Titelseite angegebenen Bedingungen und Konditionen. Der Vermieter vermietet, übergibt und gewährt hiermit dem Mieter gemäß den hier festgelegten Bedingungen den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs, der Zubehörteile und der Ausrüstung, die auf der Titelseite hierof beschrieben sind. Das betreffende Fahrzeug, einschließlich jedes Fahrzeugs, das es ersetzen kann, mit allen seinen Komponenten und Ausrüstungen, wird im Folgenden kurz als "Auto" bezeichnet.
2. DAUER.
Die Dauer dieses Vertrags beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung dieses Vertrags und der Übergabe des Fahrzeugs und ist auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben. Die Mindestdauer der Vermietung beträgt vierundzwanzig Stunden (1 Tag).
3. MIET- ZUSATZGEBÜHREN.
3.1. Der Mietbetrag des Autos ist auf der Vorderseite dieses angegeben. Der Mietbetrag entspricht vollständig dem Mietwert des Autos, und der Mieter erkennt an, dass er keinen Anspruch auf Beanstandung oder Reduzierung hat. Die gesamte Miete wird im Voraus vom Mieter an den Vermieter in bar oder mit Kreditkarte einer Bankinstitution, mit der der Vermieter zusammenarbeitet, bei Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter gezahlt. Die Zahlung der Miete wird durch die Unterzeichnung dieses Vertrags nachgewiesen, der als Nachweis für die Erbringung von Dienstleistungen dient, unter Ausschluss jeglicher anderer Beweismittel, einschließlich des Eides. Für jede zusätzliche Gebühr, die dem Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter entsteht, wird ein entsprechendes Dokument ausgestellt.
3.2. Die Miete umfasst keinen Betrag oder keine Kosten, die nicht ausdrücklich in der entsprechenden Position auf der Vorderseite dieses angegeben sind und nicht mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet wurden, und wird vollständig vom Mieter getragen. Beispielsweise umfasst die Miete nicht Folgendes:
A) Kraftstoffkosten, einschließlich des Werts fehlenden Kraftstoffs und der Kosten für die Auffüllung, gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen offiziellen Tarif des Vermieters. B) Bußgelder für Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz oder jede andere anwendbare Bestimmung oder Verwaltungsstrafen. C) Zusätzliche Kilometer, die über die insgesamt in der Miete enthaltenen Kilometer hinausgehen und in der entsprechenden Position auf der Vorderseite hierof angegeben sind. D) Gebühren und Steuern jeglicher Art, die in diesem Zusammenhang anfallen. E) Reifensicherheit, es sei denn, sie wurde mit einem entsprechenden Hinweis in der entsprechenden Position auf der Vorderseite dieses vereinbart und vermerkt. F) Navigationssystem (GPS), es sei denn, es wurde mit einem entsprechenden Hinweis in der entsprechenden Position auf der Vorderseite dieses vereinbart und vermerkt.
3.3. Für jeden zusätzlichen Kilometer über die insgesamt in der Miete enthaltenen Kilometer hinaus, wie in der relevanten Sektion auf der Vorderseite dieses (KLM-ALLOWANCE) angegeben, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den Betrag pro Kilometer zu zahlen, der in der entsprechenden Sektion des offiziellen Preisliste des Vermieters angegeben ist. Die endgültige Gesamtberechnung der oben genannten zusätzlichen Kilometerentschädigung erfolgt am Ende dieser Miete und bei Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter, in welchem Fall der gesamte resultierende Betrag sofort vom Mieter zu zahlen ist.
3.4. Wenn der Mieter als Zahlungsmethode seine Kreditkarte gewählt hat, bevollmächtigt er hiermit den Vermieter, die Kreditkarte mit dem fälligen Mietbetrag zu belasten. Der Mieter stimmt zu und akzeptiert, dass seine Kreditkarte für die Zahlung von Verwaltungsgeldern, die während der Mietdauer auf das Auto erhoben werden, sowie für die Bezahlung von Schäden, die bei der Übergabe des gemieteten Fahrzeugs an den Vermieter gefunden werden, belastet wird.
4. SICHERHEITSKAUTION.
Der Mieter hat dem Vermieter als Garantie für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags den Betrag gezahlt, der in der entsprechenden Position auf der Vorderseite dieses angegeben ist. Der Betrag der Kaution verbleibt während der Laufzeit dieses Vertrags beim Vermieter, wird nicht mit einer fälligen Miete verrechnet und wird dem Mieter ohne Zinsen am Ende der Laufzeit dieser Miete zurückgegeben, vorausgesetzt, dass der Mieter alle daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllt hat. Der Vermieter ist in jedem Fall berechtigt, die vollständige Wiederherstellung etwaiger anderer potenzieller Schäden zu verlangen.
5. ÜBERGABE-RÜCKGABE DES AUTOMOBILS.
Das Auto wurde heute dem Mieter in dem auf der Titelseite dieses Vertrags angegebenen Zustand übergeben. Der Mieter hat das Auto sorgfältig inspiziert, eine Probefahrt unternommen, es als absolut zufriedenstellend befunden und ohne Vorbehalt akzeptiert. Die Unterzeichnung hier gilt als Nachweis für die Übergabe des Autos an den Mieter. Am Ende der Laufzeit dieses Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, das Auto zusammen mit dem Zulassungsschein und allen dazugehörigen Dokumenten in demselben Zustand wie erhalten an den Vermieter zurückzugeben und zu übergeben, sowie am Ort und zur Zeit, wie in der entsprechenden Position auf der Titelseite dieses Vertrags angegeben, sowie mit derselben Kraftstoffmenge, die das Auto bei der Übergabe an den Mieter hatte. Jeder Unterschied in der Kraftstoffmenge, berechnet auf der Grundlage des entsprechenden Indikators auf dem Armaturenbrett, wird vom Mieter getragen und bei Übergabe des Autos durch den Mieter an den Vermieter gezahlt. Wenn das Auto mit mehr Kraftstoff zurückgegeben wird als erhalten, wird die Differenz nicht erstattet. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter bei der Übergabe des Autos über etwaige Bußgelder für Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz oder andere geltende Vorschriften oder Verwaltungsstrafen zu informieren, und er/sie ist verpflichtet, die entsprechenden Bußgelder sofort zu zahlen. Im Falle eines Versäumnisses der Benachrichtigung ist der Mieter verantwortlich für die Zahlung aller Gebühren, die dem Vermieter auferlegt werden. Im Falle einer Verlängerung des Mietvertrags ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig und vor Ablauf des Mietvertrags zu informieren und die zusätzliche Miete entsprechend den Stunden oder Tagen der Verspätung bei der Rückgabe des Autos gemäß der anwendbaren Preisliste des Vermieters zu zahlen sowie den Vermieter für jeglichen positiven oder daraus resultierenden Verlust vollständig zu entschädigen.
6. NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
6.1. Das Auto darf ausschließlich gemäß den hier festgelegten Bedingungen und Bestimmungen und nur vom Mieter und/oder den autorisierten Fahrern, deren Details in der entsprechenden Position auf der Titelseite dieses Vertrags eingetragen sind, verwendet werden.
6.2. Der Mieter sowie die autorisierten Fahrer sind verpflichtet, sich um das Auto zu kümmern, seinen mechanischen Zustand, Öl- und Wasserstände, Reifen usw. sorgfältig zu überprüfen, sowie alle Sorgfaltspflichten zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen für den reibungslosen und normalen Betrieb des Autos zu ergreifen. Jegliche Reparatur und allgemeine Intervention am Auto durch den Mieter, die autorisierten Fahrer oder jede andere dritte Person ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters untersagt. Bei einem Autodefekt während der Mietdauer kann der Mieter oder Fahrer das Fahrzeug nach Genehmigung des Unternehmens zu einer autorisierten Werkstatt zur Überprüfung bringen. Die Inspektionskosten werden vom Vermieter übernommen, vorausgesetzt, dass der Schaden nicht auf Verschulden des Mieters oder Fahrers zurückzuführen ist.
6.3. Es ist untersagt, das Auto zu verwenden: 1) Von Personen unter 23 Jahren und unter 25 Jahren für Fahrzeuge der Kategorien E, F, G, H, J, K, L, P, Q, I, T, S, U, 2) von Personen, denen ein Führerschein fehlt oder die ihn in den letzten 24 Monaten erworben haben. 3) von Personen, deren Führerschein im Jahr vor dem Mietvertrag entzogen wurde. 4) Für den Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt. 5) Zum Abschleppen von Autos oder anderen Gegenständen. 6) für die Teilnahme an Geschwindigkeitsrennen. 7) Zur Untervermietung an Dritte. 8) Von Dritten, die nicht der Mieter oder die autorisierten Fahrer sind, die auf der Titelseite dieses Vertrags aufgeführt sind. 9) Für den Transport oder die Bewegung von schwerem Gepäck oder Objekten, brennbaren Materialien, verschmutzenden oder stinkenden Objekten, Drogen, Waffen oder anderen Objekten, deren Besitz und Transport durch die geltenden Vorschriften verboten ist oder ein Risiko für die Sicherheit des Autos, seiner Insassen oder Dritter darstellen können. 10) Außerhalb Griechenlands, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters. Es ist auch untersagt, das Auto ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters auf ein Schiff zu laden. 11) Wenn der Fahrer des Autos unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Barbituraten oder einer anderen Substanz steht, die die Fahrfähigkeit und die Sinne des Fahrers beeinträchtigt oder allgemein in einem Zustand verminderter Fahrfähigkeit und Wahrnehmung ist. 12) Bei Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, Zoll- oder andere anwendbare Bestimmungen. 13) Für jeden illegalen Zweck oder kriminelle Handlung. 14) Für Fahrstunden für Dritte. 15) Bei Verstoß gegen eine Bestimmung hierin.
7. UNFÄLLE.
Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Feuer, Diebstahl, Verlust usw.) ist der Mieter und/oder der autorisierte Fahrer verpflichtet, unverzüglich und vor dem Bewegen des Fahrzeugs folgendes Verfahren zu befolgen: A) Die Polizei benachrichtigen. B) Die Namen und Adressen von Zeugen sowie jeglicher anderer Person, die an den oben genannten Vorfällen beteiligt ist, festhalten. C) Keine Ansprüche Dritter anerkennen. D) Den Vermieter sofort telefonisch oder auf andere Weise kontaktieren. E) Alle relevanten Informationen von Dritten sowie jegliches relevantes Dokument oder anderes Element (z. B. Fotos usw.) sammeln und dem Vermieter zusenden. F) Den Unfallhilfsdienst anrufen (die Telefonnummern sind in der Versicherungspolice aufgeführt). G) Eine entsprechende Erklärung (Unfall usw.) ausfüllen und unterzeichnen.
8. VERSICHERUNGSSCHUTZ.
Versicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug in voller Übereinstimmung mit den hier genannten Bedingungen sowie den entsprechenden Versicherungspolicen genutzt wird. Andernfalls haften der Mieter und die autorisierten Fahrer gesamtschuldnerisch für die vollständige Wiederherstellung etwaiger Schäden und stellen den Vermieter von allen Ansprüchen frei. Der Mieter und die autorisierten Fahrer sind vollständig verantwortlich und müssen alle Schäden, die nicht durch die entsprechenden Versicherungspolicen abgedeckt sind, vollständig ersetzen, die sie bei Übergabe des Fahrzeugs und Unterzeichnung dieses Vertrags sorgfältig geprüft und erhalten haben. Insbesondere:
A) Der Mieter (sowie die autorisierten Fahrer) ist verpflichtet, im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit dem Vermieter unabhängig von seinem/ihrem Verschulden und ohne Einwand alle Schäden und/oder Kosten, einschließlich der Wiederherstellungs- und Lagerkosten sowie Entschädigungen für Nutzungsausfall, zu zahlen, es sei denn, der Vermieter entbindet ihn/sie von der Haftung für Sachschäden am Fahrzeug, weil der Mieter zu Beginn der Miete die Bedingung für die Abdeckung eigener Schäden (Collision Damage Waiver „CDW“) des Fahrzeugs gemäß der Preisliste des Vermieters akzeptiert hat, indem er das Kästchen mit der Aufschrift „JA“ an der entsprechenden Stelle auf der Vorderseite dieses Dokuments markiert hat. Der Mieter und die autorisierten Fahrer müssen auch dem Vermieter unabhängig davon, ob sie der oben genannten speziellen „CDW“-Klausel zugestimmt haben, einen Selbstbehalt von €300,00 - €2500,00 je nach gewählter Kategorie (Selbstbehalt) zahlen, der im jeweiligen Kontext angegeben ist. Der Mieter ist auch von dem oben genannten Selbstbehalt befreit, wenn er/sie zu Beginn der Miete die Bedingung für den vollständigen Schadensverzicht (Full Damage Waiver „FDW“) des Fahrzeugs gemäß der geltenden Preisliste des Vermieters akzeptiert hat, indem er das Kästchen mit der Aufschrift „JA“ an der entsprechenden Stelle auf der Vorderseite dieses Dokuments markiert hat.
B) Der Mieter (sowie die autorisierten Fahrer) ist verpflichtet, im Falle eines vollständigen Diebstahls des Fahrzeugs während der Mietzeit dem Vermieter unabhängig von seinem/ihrem Verschulden und ohne Einwand den gesamten Wert des gestohlenen Fahrzeugs zu zahlen, der zum Einzelhandelspreis zusammen mit den Kosten für Zulassung, Nummernschilder und sonstige Gebühren gemäß der geltenden Preisliste des Vermieters berechnet wird, sowie eine Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs, es sei denn, der Vermieter entbindet ihn/sie von der Haftung für den vollständigen Diebstahl des Fahrzeugs, weil der Mieter zu Beginn der Miete die Bedingung für den vollständigen Schadensverzicht (FDW) des Fahrzeugs gemäß der Preisliste des Vermieters akzeptiert hat, indem er das Kästchen mit der Aufschrift „JA“ an der entsprechenden Stelle auf der Vorderseite dieses Dokuments markiert hat.
C) Der Mieter (sowie die autorisierten Fahrer) ist verpflichtet, im Falle einer Beschädigung der Reifen des Fahrzeugs während der Mietzeit dem Vermieter unabhängig von seinem/ihrem Verschulden und ohne Einwand alle daraus resultierenden Schäden und/oder Kosten, einschließlich der Wiederherstellungskosten, zu zahlen, es sei denn, der Mieter akzeptiert zu Beginn der Miete die Bedingung für Reifensicherheit (Tire Security „TU“) gemäß der Preisliste des Vermieters, indem er das Kästchen mit der Aufschrift „JA“ an der entsprechenden Stelle auf der Vorderseite dieses Dokuments markiert hat.
D) beispielhaft und nicht beschränkend: Der bereitgestellte Versicherungsschutz, einschließlich der oben genannten Sonderklauseln, deckt nicht ab: a) Schäden am unteren Teil des Fahrzeugs, wenn es an den Rand des Asphalts (Bordstein) oder auf unbefestigten Straßen oder Gebieten gefahren wird, für deren vollständige Wiederherstellung der Mieter und die autorisierten Fahrer gesamtschuldnerisch verantwortlich sind, b) jeglichen möglichen Verlust oder Schaden an Gepäckstücken, die nicht versichert sind und für die der Vermieter keinerlei Verantwortung trägt, c) Schäden am Fahrzeuginnenraum, d) Schäden durch falsche Betankung. Der Vermieter ist berechtigt, alle von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Beträge gemäß den relevanten Verträgen bei Eintritt eines Versicherungsrisikos direkt einzuziehen. Der Mieter oder die autorisierten Fahrer haben keinen Anspruch auf diese Beträge. Das Fahrzeug ist durch eine Haftpflichtversicherung für Dritte gedeckt, mit einer maximalen Deckungssumme von 1.300.000,00 Euro für Sachschäden und 1.300.000,00 Euro für Personenschäden an Dritten (mit Ausnahme der im Mietvertrag aufgeführten Fahrer). Über diese Höchstgrenzen hinaus haften der Mieter und die autorisierten Fahrer voll und sind verpflichtet, alle gegen den Vermieter erhobenen Ansprüche zu decken (beispielhaft: Klagen, Entschädigungen, Gerichtskosten usw.).
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
Der Vermieter haftet nur im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen (einschließlich leichter Fahrlässigkeit, Unfällen oder höherer Gewalt) trägt der Vermieter keinerlei Verantwortung und es können keine Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Ebenso trägt der Vermieter keinerlei Verantwortung für den Verlust von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug transportiert oder nach der Rückgabe darin hinterlassen wurden.
10. ERSATZRECHT.
Der Vermieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, dem Mieter mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung jede dritte natürliche oder juristische Person als Ersatz ganz oder teilweise in seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu benennen. Der Mieter ist nicht berechtigt, irgendwelche seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten.
11. EIGENTUM.
Das Fahrzeug gehört während der gesamten Mietdauer dem Vermieter und kann mit einem Ortungsgerät (GPS-Tracker) ausgestattet sein. Dies ist ausschließlich ein Mietvertrag, und der Mieter akzeptiert, dass er/sie keine anderen Rechte hat oder erwirbt, außer den hier genannten. Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug in irgendeiner Weise zu veräußern, die Nutzung zu gewähren oder irgendwelche Rechte zugunsten Dritter zu empfehlen. Der Mieter ist kein und kann in keiner Weise als Vertreter des Vermieters angesehen werden.
12. VERSTOß GEGEN DIE MIETBEDINGUNGEN.
12.1. Sowohl der Mieter als auch die autorisierten Fahrer des Fahrzeugs haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter für die vollständige und treue Einhaltung aller hier genannten Bedingungen und Bestimmungen.
12.2. Falls der Mieter oder die autorisierten Fahrer eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzen oder zu verletzen versuchen oder falls die von ihnen dem Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen und anderen Angaben nicht genau sind, ist der Vermieter berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder an diesem Vertrag festzuhalten oder ihn zu kündigen, und in jedem Fall die vollständige Wiederherstellung aller positiven oder kollateralen Schäden und die Zahlung jeder unbezahlten Miete zu verlangen. Im Falle der Kündigung dieses Vertrags ist der Vermieter berechtigt, alle seine Eigentums- und Gerichtsbarkeitsrechte auszuüben, einschließlich des Rechts, das Fahrzeug zu entfernen und ohne die Zustimmung des Mieters jederzeit und von jedem, der es in irgendeiner Weise besitzt, zu übernehmen. Im Falle der Kündigung dieses Vertrags werden alle Schulden des Mieters aus dem gekündigten Vertrag sofort fällig und zahlbar.
12.3. Falls der Mieter diesen Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Dauer einseitig kündigt, ist er/sie verpflichtet, alle seine/ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, insbesondere die aus dem obigen Artikel. Der im Voraus bezahlte Mietbetrag für die verbleibende Mietdauer bleibt zugunsten des Vermieters als angemessene und faire Vertragsstrafe bestehen.
12.4. Dieser Vertrag wird automatisch beendet, falls der Mieter, falls er/sie eine natürliche Person ist, stirbt oder unter gerichtliche Betreuung gestellt wird, und falls es sich um eine juristische Person handelt, in Liquidation gerät. Ebenso wird dieser Vertrag automatisch beendet im Falle des Konkurses des Mieters, im Falle der Einreichung eines Antrags auf Konkurserklärung des Mieters oder Zahlungseinstellung des Mieters, im Falle einer Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung, Versteigerung, Zwangsverwaltung von irgendwelchen seiner/ihrer Vermögenswerte.
13. NICHTVERZICHTSKLAUSEL
Das Nichtergreifen oder die verspätete Ausübung der Rechte des Vermieters aus diesem Vertrag stellt keinen und kann nicht als Verzicht darauf betrachtet werden.
14. GERICHTSSTAND.
Alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich derer hinsichtlich seiner Auslegung, Gültigkeit oder Ausführung, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Thessaloniki.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
A) Alle hier genannten Bedingungen gelten als wesentlich. Die Verletzung einer von ihnen führt zu den im Artikel 12 genannten Konsequenzen. Dieser Vertrag stellt die vollständige und exklusive Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt jede gegenteilige Vereinbarung,
schriftlich oder mündlich. Die Überschriften der Artikel dienen ausschließlich der Bequemlichkeit der Vertragspartner und können nicht zur Auslegung dieses Vertrags verwendet werden. B) Wenn mehr als ein Mieter des Fahrzeugs Partei dieses Vertrags ist, haften sie dem Vermieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten aufgrund dieses Vertrags. Spätere Zahlung, Verschulden eines Mieters sowie das Urteil gegen einen von ihnen und jede gerichtliche oder außergerichtliche Erklärung des Vermieters, die einem von ihnen oder seinem/ihrem Bevollmächtigten gegenüber abgegeben wird, gelten automatisch auch gegen die anderen.
16. ÄNDERUNGEN.
Jede Änderung der Bedingungen dieses Vertrags ist null und nichtig, es sei denn, sie erfolgt schriftlich.
17. BENACHRICHTIGUNGEN - MITTEILUNGEN.
Jede Benachrichtigung oder Mitteilung gemäß diesem Vertrag ist an den Vermieter oder Mieter an die auf der Vorderseite dieses Vertrags angegebenen Adressen zu richten.
